Sanieren, modernisieren, Werte erhalten.
Ob Dachsanierung, neue Fassade, energieeffiziente Dachfenster oder eine Solaranlage – mit der richtigen Förderung schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Energieeffizienz, sondern steigern auch den langfristigen Wert Ihrer Immobilie.
Wir übernehmen nicht nur die fachgerechte Ausführung, sondern auch den kompletten Förderantrag – von der Prüfung über die Antragstellung bis zur Auszahlung. Alles aus einer Hand.
Was wird gefördert?
Diese Arbeiten werden von Bund und Land gefördert – als Einzelmaßnahme oder in Kombination:
- Steildach-, Flachdach- und Metalldachsanierung inkl. Dämmung und Neueindeckung
- Dachdämmung (Auf-, Zwischen- und Untersparrendämmung)
- Dachfenster-Austausch durch energieeffiziente Modelle (z.B. VELUX)
- Außenwanddämmung und Fassadenarbeiten
- Fassadenverkleidung und Wärmedämmverbundsystem (WDVS)
- Austausch von Fenstern und Außentüren
- Installation von Photovoltaikanlagen auf Dach und Fassade
- Dämmung von Kellerdecke und Bodenplatte
- Bauwerksabdichtung (Flachdach, Keller, erdberührte Bauteile)
- Denkmalgerechte Sanierungsmaßnahmen nach §7i / §10f EStG
+5 % iSFP-Bonus: Kombinieren Sie mehrere Maßnahmen nach einem individuellen Sanierungsfahrplan und erhalten Sie 5 % mehr Förderung auf jede Maßnahme.
Mehr sparen, besser sanieren.
Die Bundesregierung fördert energetische Sanierungen über drei Wege: direkter Investitionszuschuss (BAFA), zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW) oder Steuerbonus (§35c EStG).
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das attraktivste Programm für Einzelmaßnahmen am Dach. Sie erhalten einen direkten, nicht rückzahlbaren Zuschuss vom Staat, ausgezahlt über die BAFA – ohne Kreditaufnahme. Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Fördersatz von 15 auf bis zu 20 Prozent.
Gut zu wissen: Gerüstbau, Entsorgung der alten Eindeckung und alle notwendigen Nebenarbeiten sind ebenfalls zu 100 % förderfähig.
BEG Einzelmaßnahme
Direktzuschuss – nicht rückzahlbarOhne Sanierungsfahrplan erhalten Sie 15 % der förderfähigen Kosten als direkten Zuschuss. Der Antrag muss vor Beauftragung des Handwerkers gestellt werden.
- Gebäude mindestens 5 Jahre alt
- Antrag vor Beauftragung bei BAFA stellen
- BEG-listierter Energieberater Pflicht
- Dachdämmung: U-Wert ≤ 0,14 W/(m²K)
- Dachfenster (VELUX): Uw-Wert ≤ 1,0 W/(m²K)
BEG Einzelmaßnahme + Sanierungsfahrplan
5 % Bonus durch individuellen SanierungsfahrplanMit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Fördersatz um 5 Prozentpunkte auf 20 %. Der iSFP wird von einem zugelassenen Energieberater erstellt und ist selbst förderfähig. Der Antrag muss vor Beauftragung des Handwerkers gestellt werden.
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) liegt vor
- Gebäude mindestens 5 Jahre alt
- Antrag vor Beauftragung bei BAFA stellen
- BEG-listierter Energieberater Pflicht
- Dachdämmung: U-Wert ≤ 0,14 W/(m²K)
- Dachfenster (VELUX): Uw-Wert ≤ 1,0 W/(m²K)
Zinsgünstig sanieren – Tilgungszuschuss inklusive
Der KfW 261 eignet sich für größere Sanierungsvorhaben, die auf eine bestimmte Effizienzhausstufe abzielen. Sie erhalten einen zinsgünstigen Kredit und einen Tilgungszuschuss, der sich je nach Effizienzstandard erhöht.
Gut zu wissen: KfW 261 kombiniert zwei Vorteile – zinsgünstiger Kredit und Tilgungszuschuss. Sie sparen also sowohl bei den Zinsen als auch bei der Rückzahlung.
Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW 261)
Für Komplettsanierungen zum EffizienzhausZinsgünstiger Kredit bis 150.000 € mit Tilgungszuschuss je nach Effizienzhausstufe. Für reine Einzelmaßnahmen am Dach ist die BAFA meist attraktiver – KfW 261 lohnt sich bei Gesamtsanierungen.
- Gebäude mindestens 5 Jahre alt
- Antrag vor Beauftragung bei BAFA stellen
- BEG-listierter Energieberater Pflicht
- Nach Sanierung mind. Effizienzhaus 85 Standard erforderlich
- Nur Wohngebäude förderfähig
Steuerbonus statt Förderantrag – 20 % direkt absetzen
Wer keine BAFA-Förderung nutzt, kann alternativ 20 % der Sanierungskosten direkt von der Einkommensteuer abziehen – verteilt auf 3 Jahre. Kein Kreditantrag, kein Energieberater zwingend – aber nicht kombinierbar mit BAFA oder KfW für dieselbe Maßnahme.
Gut zu wissen: Der §35c Steuerbonus ist nicht kombinierbar mit BAFA oder KfW – aber oft die bessere Wahl für Eigentümer ohne Steuerberater-Aufwand oder mit hoher Steuerlast.
§35c EStG – Steuerbonus
Steuerermäßigung über 3 Jahre20% der Kosten über 3 Jahre (7% + 7% + 6%) direkt von der Einkommensteuer abziehen. Ideal wenn kein iSFP vorliegt oder das Objekt selbstgenutzt ist und kein Energieberater gewünscht wird.
- Gebäude mindestens 10 Jahre alt
- Selbst genutztes Wohneigentum (keine Vermietung)
- Nicht kombinierbar mit KfW/BAFA für dieselbe Maßnahme
- Eintragung in Steuererklärung (Anlage Energetische Maßnahmen)
Förderung (BAFA) oder Steuerbonus (§35c)?
Was eignet sich mehr für Ihr Sanierungsprojekt?| Zuschuss (BAFA/KfW) | Steuerbonus (§35c) | |
|---|---|---|
| Art der Förderung | Direktzuschuss | Steuerminderung |
| Auszahlung | Direkt nach Fertigstellung | Über 3 Jahre |
| Energieberater | Pflicht | Nicht nötig |
| Mietobjekte | Ja | Nein |
| Kombination mit KfW | Ja (andere Maßnahmen) | Nein |
Landesförderung, Denkmalschutz und Photovoltaik (PV)
Diese Programme ergänzen die Bundesförderung – oder ersetzen sie in Sonderfällen. Sie gelten für spezifische Gebäudetypen oder Bundesländer und können teilweise kombiniert werden.
Mehr Förderung durch Landesprogramme
Neben den Bundesprogrammen bieten die Länder eigene Zuschüsse an. Wichtig: Die Landesförderung gilt immer für den Investitionsort – nicht für den Wohnort des Eigentümers.
Gut zu wissen: Landesförderungen lassen sich in vielen Fällen zusätzlich zur BAFA-Bundesförderung beantragen – beide Töpfe schöpfen Sie so gleichzeitig aus.
Hessen – WIBank Förderung
Kombinierbar mit BundesförderungDie WIBank Hessen fördert energetische Sanierungen mit Zuschüssen, die die BAFA-Bundesförderung ergänzen. Bei Komplettsanierungen auf EH100-Standard sind bis zu 50% Zuschuss möglich.
NRW – NRW.BANK
Nur für Investitionsort in Nordrhein-WestfalenHinweis: Die NRW.BANK fördert ausschließlich Projekte mit Investitionsort in Nordrhein-Westfalen. Kunden aus Hessen können diese Förderung nur nutzen, wenn das Gebäude in NRW steht.
Zinsgünstige Darlehen über „NRW.BANK.Wohneigentum", kombinierbar mit BAFA und KfW.
Förderung trotz Denkmalschutz
Denkmalgeschützte Gebäude unterliegen besonderen Auflagen, profitieren aber auch von speziellen Förderwegen mit gelockerten U-Wert-Anforderungen. Die Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde ist vor Baubeginn zwingend erforderlich.
Gut zu wissen: Fördermittel für Denkmäler laufen oft über die Denkmalschutzbehörde des Landes – zusätzlich zur BAFA. Ein Energieberater mit Denkmal-Erfahrung ist hier besonders wertvoll..
KfW & BAFA für Denkmalgebäude
Gelockerte U-Wert-AnforderungenKfW-Effizienzhaus Denkmal und BAFA Einzelmaßnahmen sind auch für Denkmale möglich – mit weniger strengen energetischen Anforderungen, da Eingriffe in die Substanz begrenzt sein müssen.
§7i / §10f EStG – Sonderabschreibung
Über 12 Jahre absetzbarZusätzlich zu Förderprogrammen können Eigentümer von Denkmälern die Sanierungskosten über 12 Jahre steuerlich abschreiben – 9% in den ersten 8 Jahren, 7% in den folgenden 4 Jahren.
Gut zu wissen: Die Abschreibung von 40.000 € über 12 Jahre entspricht bei einem Steuersatz von 42% einer tatsächlichen Steuerersparnis von ca. 16.800 € – je höher Ihr Einkommen, desto wertvoller die Abschreibung.
Null Prozent Mehrwertsteuer auf Ihre Photovoltaikanlage
Seit dem Jahressteuergesetz 2023 gilt für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp der Nullsteuersatz – keine Mehrwertsteuer auf Kauf und Montage. Wer ohnehin das Dach saniert, spart durch die kombinierte Ausführung Zeit und Geld.
Gut zu wissen: Die 0% MwSt. gilt auch für Stromspeicher und Wechselrichter – wenn sie zusammen mit der PV-Anlage installiert werden.
PV-Anlage
Keine Mehrwertsteuer auf Lieferung & MontageFür PV-Anlagen bis 30 kWp gilt seit 2023 der Nullsteuersatz. Die Ersparnis von 19% MwSt. fällt sofort beim Kauf an – keine Beantragung nötig, wird direkt in der Rechnung ausgewiesen.
Dachsanierung mit PV kombinieren
Einmal Gerüst, doppelte FörderungWer das Dach saniert und gleichzeitig eine PV-Anlage installiert, spart bei Gerüst, Demontage und Arbeitszeit erheblich. Die Kombination aus BAFA-Förderung (Dachdämmung) und 0% MwSt. (PV) ist steuerrechtlich problemlos möglich.
Maßnahmen kombinieren, mehrfach profitieren
Familie Müller aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg saniert ihr Einfamilienhaus von 1974 – Dach, Fassade und PV in einem Zug. Das Ergebnis spricht für sich:
Was bleibt wirklich übrig?
Wer mehrere Maßnahmen kombiniert, profitiert gleich dreifach: Der iSFP-Bonus erhöht den BAFA-Zuschuss auf 20%, die 0% MwSt. auf die PV-Anlage greift sofort beim Kauf – und Kesting übernimmt den kompletten Antragsprozess.
Aus 59.000 € Gesamtinvestition werden so effektiv nur 47.320 € – eine Ersparnis von 11.680 € (20%), ohne einen einzigen Antrag selbst gestellt zu haben.
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Wir hatten keine Ahnung, wie viel Förderung uns zusteht. Kesting hat uns durch alles begleitet – von der Beratung bis zur Antragstellung. Am Ende haben wir 9.400 € Zuschuss erhalten und sparen zusätzlich die Mehrwertsteuer.
Ihr Weg zur professionellen Energieberatung – in 3 Schritten
Gut gedämmt spart bis zu 30% Heizkosten – und der Staat zahlt bis zu 25% dazu.
Einsparpotenzial berechnen
Geben Sie im Förderrechner die wichtigsten Eckdaten Ihres Hauses ein und erfahren Sie in wenigen Minuten, welche Förderungen und Einsparungen für Sie möglich sind.
Jetzt Ersparnis berechnenPersönlich beraten lassen
Unsere zertifizierten Energieberater analysieren Ihre Immobilie vor Ort und erstellen einen individuellen Sanierungsfahrplan – kostenlos und unverbindlich.
Sanierung umsetzen & Förderung sichern
Wir begleiten Sie durch die gesamte Umsetzung – von der Antragstellung bis zur fertigen Sanierung. Sie profitieren, wir kümmern uns um den Rest.
Bereit für Ihr energieeffizientes Zuhause?
Unsere Experten beraten Sie individuell – für mehr Energieeffizienz, Wohnkomfort und nachhaltigen Einsparungen.
Alles Wichtige auf einen Blick
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Förderung und Finanzierung.
Ja – für verschiedene Gewerke. Für dieselbe Maßnahme dürfen die Programme nicht kombiniert werden.
Nein – wir übernehmen die Antragstellung. Wichtig: Der Antrag muss vor Beauftragung gestellt werden.
Zwischen 500 und 2.000 € – selbst förderfähig über den BEG Ergänzungskredit. Mit iSFP steigt der Fördersatz um 5 Prozentpunkte.
BAFA und KfW 261 gelten auch für Mietobjekte. §35c EStG gilt ausschließlich für selbstgenutzte Immobilien.
Nach Fertigstellung und Einreichung des Verwendungsnachweises – in der Regel innerhalb von 4–8 Wochen durch die BAFA.
Ja. Voraussetzung: mindestens 5 Jahre alt (BEG) bzw. 10 Jahre (§35c EStG). Ältere Gebäude profitieren oft am meisten.