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Sanieren, modernisieren, Werte erhalten.

Ob Dachsanierung, neue Fassade, energieeffiziente Dachfenster oder eine Solaranlage – mit der richtigen Förderung schaffen Sie nicht nur mehr Komfort und Energieeffizienz, sondern steigern auch den langfristigen Wert Ihrer Immobilie.

Wir übernehmen nicht nur die fachgerechte Ausführung, sondern auch den kompletten Förderantrag – von der Prüfung über die Antragstellung bis zur Auszahlung. Alles aus einer Hand.

Typische Maßnahmen

Was wird gefördert?

Diese Arbeiten werden von Bund und Land gefördert – als Einzelmaßnahme oder in Kombination:

  • Steildach-, Flachdach- und Metalldachsanierung inkl. Dämmung und Neueindeckung
  • Dachdämmung (Auf-, Zwischen- und Untersparrendämmung)
  • Dachfenster-Austausch durch energieeffiziente Modelle (z.B. VELUX)
  • Außenwanddämmung und Fassadenarbeiten
  • Fassadenverkleidung und Wärmedämmverbundsystem (WDVS)
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Installation von Photovoltaikanlagen auf Dach und Fassade
  • Dämmung von Kellerdecke und Bodenplatte
  • Bauwerksabdichtung (Flachdach, Keller, erdberührte Bauteile)
  • Denkmalgerechte Sanierungsmaßnahmen nach §7i / §10f EStG

+5 % iSFP-Bonus: Kombinieren Sie mehrere Maßnahmen nach einem individuellen Sanierungsfahrplan und erhalten Sie 5 % mehr Förderung auf jede Maßnahme.

Mehr sparen, besser sanieren.

Die Bundesregierung fördert energetische Sanierungen über drei Wege: direkter Investitionszuschuss (BAFA), zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW) oder Steuerbonus (§35c EStG).

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das attraktivste Programm für Einzelmaßnahmen am Dach. Sie erhalten einen direkten, nicht rückzahlbaren Zuschuss vom Staat, ausgezahlt über die BAFA – ohne Kreditaufnahme. Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Fördersatz von 15 auf bis zu 20 Prozent.

Gut zu wissen: Gerüstbau, Entsorgung der alten Eindeckung und alle notwendigen Nebenarbeiten sind ebenfalls zu 100 % förderfähig.

Bundesförderung – BAFA

BEG Einzelmaßnahme

Direktzuschuss – nicht rückzahlbar
15 % Investitionszuschuss

Ohne Sanierungsfahrplan erhalten Sie 15 % der förderfähigen Kosten als direkten Zuschuss. Der Antrag muss vor Beauftragung des Handwerkers gestellt werden.

Fördersatz 15 %
Max. förderfähige Kosten 30.000 €
Max. Zuschuss 4.500 €
Energieberater Pflicht
  • Gebäude mindestens 5 Jahre alt
  • Antrag vor Beauftragung bei BAFA stellen
  • BEG-listierter Energieberater Pflicht
  • Dachdämmung: U-Wert ≤ 0,14 W/(m²K)
  • Dachfenster (VELUX): Uw-Wert ≤ 1,0 W/(m²K)
Musterrechnung
BEG Standard (15 %)
Neueindeckung + Aufsparrendämmung (~130 m²) 27.000 €
Investitionszuschuss 15 % − 4.050 €
Tatsächliche Kosten 22.950 €
Musterrechnung – individuelle Förderhöhe abhängig von Gebäude und Maßnahme.
Bundesförderung – BAFA + iSFP

BEG Einzelmaßnahme + Sanierungsfahrplan

5 % Bonus durch individuellen Sanierungsfahrplan
20 % Investitionszuschuss

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Fördersatz um 5 Prozentpunkte auf 20 %. Der iSFP wird von einem zugelassenen Energieberater erstellt und ist selbst förderfähig. Der Antrag muss vor Beauftragung des Handwerkers gestellt werden.

Fördersatz mit iFSP 20 %
Max. förderfähige Kosten 60.000 €
Max. Zuschuss 12.000 €
iSFP-Kosten förderfähig Ja
  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) liegt vor
  • Gebäude mindestens 5 Jahre alt
  • Antrag vor Beauftragung bei BAFA stellen
  • BEG-listierter Energieberater Pflicht
  • Dachdämmung: U-Wert ≤ 0,14 W/(m²K)
  • Dachfenster (VELUX): Uw-Wert ≤ 1,0 W/(m²K)
Musterrechnung
BEG Standard (15 %)
Neueindeckung + Aufsparrendämmung (~130 m²) 27.000 €
Investitionszuschuss 15 % − 5.400 €
Tatsächliche Kosten 21.600 €
Musterrechnung – individuelle Förderhöhe abhängig von Gebäude und Maßnahme.

Zinsgünstig sanieren – Tilgungszuschuss inklusive

Der KfW 261 eignet sich für größere Sanierungsvorhaben, die auf eine bestimmte Effizienzhausstufe abzielen. Sie erhalten einen zinsgünstigen Kredit und einen Tilgungszuschuss, der sich je nach Effizienzstandard erhöht.

Gut zu wissen: KfW 261 kombiniert zwei Vorteile – zinsgünstiger Kredit und Tilgungszuschuss. Sie sparen also sowohl bei den Zinsen als auch bei der Rückzahlung.

Bundesförderung – KfW

Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW 261)

Für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus
bis 45 % Tilgungszuschuss

Zinsgünstiger Kredit bis 150.000 € mit Tilgungszuschuss je nach Effizienzhausstufe. Für reine Einzelmaßnahmen am Dach ist die BAFA meist attraktiver – KfW 261 lohnt sich bei Gesamtsanierungen.

Kreditbetrag bis 150.000 €
Tilgungszuschuss 5 – 45 %
Effizienzhaus-Stufen 40/55/70/85
Energieberater Pflicht
  • Gebäude mindestens 5 Jahre alt
  • Antrag vor Beauftragung bei BAFA stellen
  • BEG-listierter Energieberater Pflicht
  • Nach Sanierung mind. Effizienzhaus 85 Standard erforderlich
  • Nur Wohngebäude förderfähig
Musterrechnung
KfW 261 – Effizienzhaus 55
Komplettsanierung zum Effizienzhaus 85 120.000 €
KfW-Kredit 120.000 €
Tilgungszuschuss 15 % − 18.000 €
Tatsächliche Kreditlast 102.000 €
Musterrechnung – kombinierbar mit BAFA, sofern verschiedene Gewerke gefördert werden.

Steuerbonus statt Förderantrag – 20 % direkt absetzen

Wer keine BAFA-Förderung nutzt, kann alternativ 20 % der Sanierungskosten direkt von der Einkommensteuer abziehen – verteilt auf 3 Jahre. Kein Kreditantrag, kein Energieberater zwingend – aber nicht kombinierbar mit BAFA oder KfW für dieselbe Maßnahme.

Gut zu wissen: Der §35c Steuerbonus ist nicht kombinierbar mit BAFA oder KfW – aber oft die bessere Wahl für Eigentümer ohne Steuerberater-Aufwand oder mit hoher Steuerlast.

Einkommensteuergesetz

§35c EStG – Steuerbonus

Steuerermäßigung über 3 Jahre
20 % Steuerersparnis

20% der Kosten über 3 Jahre (7% + 7% + 6%) direkt von der Einkommensteuer abziehen. Ideal wenn kein iSFP vorliegt oder das Objekt selbstgenutzt ist und kein Energieberater gewünscht wird.

Steuerbonus gesamt 20 %
Verteilung 7+7+6 %
Max. Kosten je Objekt 200.000 €
Max. Steuerbonus 40.000 €
  • Gebäude mindestens 10 Jahre alt
  • Selbst genutztes Wohneigentum (keine Vermietung)
  • Nicht kombinierbar mit KfW/BAFA für dieselbe Maßnahme
  • Eintragung in Steuererklärung (Anlage Energetische Maßnahmen)
Musterrechnung
§35c EStG über 3 Jahre
Neueindeckung + Aufsparrendämmung (~130 m²) 27.000 €
Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme 7 % − 1.890 €
1. Folgejahr 7 % − 1.890 €
2. Folgejahr 6 % − 1.620 €
Tatsächliche Kosten 21.600 €
Musterrechnung – nicht kombinierbar mit BAFA/KfW für dieselbe Maßnahme.
Entscheidungshilfe

Förderung (BAFA) oder Steuerbonus (§35c)?

Was eignet sich mehr für Ihr Sanierungsprojekt?
Zuschuss (BAFA/KfW) Steuerbonus (§35c)
Art der Förderung Direktzuschuss Steuerminderung
Auszahlung Direkt nach Fertigstellung Über 3 Jahre
Energieberater Pflicht Nicht nötig
Mietobjekte Ja Nein
Kombination mit KfW Ja (andere Maßnahmen) Nein

Landesförderung, Denkmalschutz und Photovoltaik (PV)

Diese Programme ergänzen die Bundesförderung – oder ersetzen sie in Sonderfällen. Sie gelten für spezifische Gebäudetypen oder Bundesländer und können teilweise kombiniert werden.

Mehr Förderung durch Landesprogramme

Neben den Bundesprogrammen bieten die Länder eigene Zuschüsse an. Wichtig: Die Landesförderung gilt immer für den Investitionsort – nicht für den Wohnort des Eigentümers.

Gut zu wissen: Landesförderungen lassen sich in vielen Fällen zusätzlich zur BAFA-Bundesförderung beantragen – beide Töpfe schöpfen Sie so gleichzeitig aus.

Unser Hauptmarkt

Hessen – WIBank Förderung

Kombinierbar mit Bundesförderung
bis 50 % je nach Standard

Die WIBank Hessen fördert energetische Sanierungen mit Zuschüssen, die die BAFA-Bundesförderung ergänzen. Bei Komplettsanierungen auf EH100-Standard sind bis zu 50% Zuschuss möglich.

Einzelmaßnahme 30 %
Mit Sanierungsfahrplan bis 40 %
Komplettsanierung EH100 50 %
Kombination mit Bund Ja, möglich
Musterrechnung
Hessen: WIBank + BAFA kombiniert
Neueindeckung + Aufsparrendämmung (~130 m²) 27.000 €
BAFA BEG (20 % mit iSFP) − 5.400 €
WIBank Zuschuss (30 %) − 8.100 €
Tatsächliche Kosten 13.500 €
Musterrechnung – Kombinierbarkeit im Einzelfall prüfen. wibank.de | lea-hessen.de
Für Projekte in NRW

NRW – NRW.BANK

Nur für Investitionsort in Nordrhein-Westfalen
Zinsgünstig Kredit + Förderung

Hinweis: Die NRW.BANK fördert ausschließlich Projekte mit Investitionsort in Nordrhein-Westfalen. Kunden aus Hessen können diese Förderung nur nutzen, wenn das Gebäude in NRW steht.

Zinsgünstige Darlehen über „NRW.BANK.Wohneigentum", kombinierbar mit BAFA und KfW.

Programm NRW.BANK.WE
Art Zinsgünstiger Kredit
Kombination mit Bund Ja
Investitionsort Nur NRW
Musterrechnung
NRW: NRW.BANK + BAFA kombiniert
Neueindeckung + Aufsparrendämmung (~130 m²) 27.000 €
BAFA BEG (20% mit iSFP) − 5.400 €
NRW.BANK Zinsvorteil (15 J.) ca. − 2.250 €
Effektive Kosten ca. 19.350 €
Musterrechnung – NRW.BANK bietet primär zinsgünstige Kredite, keinen Direktzuschuss.

Förderung trotz Denkmalschutz

Denkmalgeschützte Gebäude unterliegen besonderen Auflagen, profitieren aber auch von speziellen Förderwegen mit gelockerten U-Wert-Anforderungen. Die Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde ist vor Baubeginn zwingend erforderlich.

Gut zu wissen: Fördermittel für Denkmäler laufen oft über die Denkmalschutzbehörde des Landes – zusätzlich zur BAFA. Ein Energieberater mit Denkmal-Erfahrung ist hier besonders wertvoll..

Sonderfall Denkmal

KfW & BAFA für Denkmalgebäude

Gelockerte U-Wert-Anforderungen
möglich je nach Maßnahme

KfW-Effizienzhaus Denkmal und BAFA Einzelmaßnahmen sind auch für Denkmale möglich – mit weniger strengen energetischen Anforderungen, da Eingriffe in die Substanz begrenzt sein müssen.

KfW-Effizienzhaus Denkmal möglich
BAFA Einzelmaßnahmen Sonderregel
Stiftung Denkmalschutz Zuschüsse
Denkmalbehörde Pflicht vorab
Hinweis
Vorgehen bei Denkmalgebäuden
Schritt 1 Denkmalbehörde kontaktieren
Schritt 2 Energieberater beauftragen
Schritt 3 KfW/BAFA-Antrag stellen
Reihenfolge einhalten!
Bescheinigung der Denkmalbehörde ist Voraussetzung für steuerliche Anerkennung.
Steuerrecht

§7i / §10f EStG – Sonderabschreibung

Über 12 Jahre absetzbar
§7i Sonderabschreibung

Zusätzlich zu Förderprogrammen können Eigentümer von Denkmälern die Sanierungskosten über 12 Jahre steuerlich abschreiben – 9% in den ersten 8 Jahren, 7% in den folgenden 4 Jahren.

Abschreibung Jahre 1–8 9 % / Jahr
Abschreibung Jahre 9–12 7 % / Jahr
Gilt für Vermieter & Selbstnutzer
Bescheinigung Pflicht
Musterrechnung
§7i – Denkmal Sonderabschreibung
Anerkannte Sanierungskosten 40.000 €
9 % × 8 Jahre − 3.600 € / J.
7 % × 4 Jahre − 2.800 € / J.
Abschreibung gesamt 40.000 € (100% der Kosten)
Musterrechnung – tatsächliche Steuerersparnis abhängig vom persönlichen Steuersatz.

Gut zu wissen: Die Abschreibung von 40.000 € über 12 Jahre entspricht bei einem Steuersatz von 42% einer tatsächlichen Steuerersparnis von ca. 16.800 € – je höher Ihr Einkommen, desto wertvoller die Abschreibung.

Null Prozent Mehrwertsteuer auf Ihre Photovoltaikanlage

Seit dem Jahressteuergesetz 2023 gilt für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp der Nullsteuersatz – keine Mehrwertsteuer auf Kauf und Montage. Wer ohnehin das Dach saniert, spart durch die kombinierte Ausführung Zeit und Geld.

Gut zu wissen: Die 0% MwSt. gilt auch für Stromspeicher und Wechselrichter – wenn sie zusammen mit der PV-Anlage installiert werden.

Steuerrecht – Nullsteuersatz

PV-Anlage

Keine Mehrwertsteuer auf Lieferung & Montage
0 % MwSt. seit 2023

Für PV-Anlagen bis 30 kWp gilt seit 2023 der Nullsteuersatz. Die Ersparnis von 19% MwSt. fällt sofort beim Kauf an – keine Beantragung nötig, wird direkt in der Rechnung ausgewiesen.

MwSt. auf Anlage & Montage 0 %
Gilt bis 30 kWp
KfW Ergänzungskredit kombinierbar
Einspeisevergütung EEG ca. 8 Ct/kWh
Musterrechnung
PV 10 kWp – Ersparnis 0 % MwSt.
Anlagenpreis netto 12.000 €
MwSt. (regulär 19%) 2.280 €
Sie zahlen 12.000 €
Sofortersparnis 2.280 €
Musterrechnung – Speicher und Zubehör ebenfalls begünstigt bei kombiniertem Kauf.
Empfehlung

Dachsanierung mit PV kombinieren

Einmal Gerüst, doppelte Förderung
2-in-1 Effizienz

Wer das Dach saniert und gleichzeitig eine PV-Anlage installiert, spart bei Gerüst, Demontage und Arbeitszeit erheblich. Die Kombination aus BAFA-Förderung (Dachdämmung) und 0% MwSt. (PV) ist steuerrechtlich problemlos möglich.

Gerüst & Montage 1× statt 2×
BAFA Zuschuss bis 20 %
MwSt. auf PV Anlage & Montage 0 %
Zeitersparnis bis 3 Tage
Musterrechnung
Dachsanierung + PV kombiniert
Dachsanierung (förderfähige Kosten) 9.700 €
BAFA BEG Zuschuss (20%) − 1.940 €
PV-Anlage 10 kWp (netto) 12.000 €
0% MwSt. (Nullsteuersatz) − 2.280 €
Sie zahlen 19.460 €
Gesamte Förderersparnis 4.220 €
Musterrechnung – individuelle Förderhöhe abhängig von Gebäude und Maßnahme.
Kesting Berater
Professionelle Energieberatung gewünscht? Unsere zertifizierten Berater erstellen Ihren persönlichen Sanierungsfahrplan.
Jetzt beraten lassen
Praxisbeispiel

Maßnahmen kombinieren, mehrfach profitieren

Familie Müller aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg saniert ihr Einfamilienhaus von 1974 – Dach, Fassade und PV in einem Zug. Das Ergebnis spricht für sich:

Gesamtinvestition 59.000 €
Ersparnis (20 %) – 11.680 €
Effektive Kosten 47.320 €
Antragstellung kostenlos

Was bleibt wirklich übrig?

Wer mehrere Maßnahmen kombiniert, profitiert gleich dreifach: Der iSFP-Bonus erhöht den BAFA-Zuschuss auf 20%, die 0% MwSt. auf die PV-Anlage greift sofort beim Kauf – und Kesting übernimmt den kompletten Antragsprozess.

Aus 59.000 € Gesamtinvestition werden so effektiv nur 47.320 € – eine Ersparnis von 11.680 € (20%), ohne einen einzigen Antrag selbst gestellt zu haben.

Meine Förderung berechnen lassen

Kostenlos & unverbindlich – wir prüfen Ihre individuelle Förderhöhe.

Praxisbeispiel
Familie Müller – Einfamilienhaus, Baujahr 1974, Landkreis Waldeck-Frankenberg
Dachsanierung + Dämmung (130 m²) 27.000 €
└ BAFA BEG EM (20 % mit iSFP) - 5.400 €
Tatsächliche Kosten 21.600 €
Fassadendämmung WDVS (150 m²) 20.000 €
└ BAFA BEG EM (20 % mit iSFP) - 4.000 €
Tatsächliche Kosten 16.000 €
Solaranlage (8 kWp) 12.000 €
└ 0 % MwSt. (statt 19 %) - 2.280 €
Tatsächliche Kosten 9.720 €
Gesamtkosten 59.000 €
└ BAFA + MwSt.-Vorteil - 11.680 €
Ihre effektive Investition 47.320 €
Sie sparen insgesamt 11.680 € (20 %) der Gesamtkosten.
Musterrechnung – Richtwerte für die Region Waldeck-Frankenberg. Individuelle Förderung abhängig von Gebäude, Baujahr und Maßnahmen.

Wir hatten keine Ahnung, wie viel Förderung uns zusteht. Kesting hat uns durch alles begleitet – von der Beratung bis zur Antragstellung. Am Ende haben wir 9.400 € Zuschuss erhalten und sparen zusätzlich die Mehrwertsteuer.

Familie Müller – Einfamilienhaus, Korbach
So funktioniert's

Ihr Weg zur professionellen Energieberatung – in 3 Schritten

Gut gedämmt spart bis zu 30% Heizkosten – und der Staat zahlt bis zu 25% dazu.

1

Einsparpotenzial berechnen

Geben Sie im Förderrechner die wichtigsten Eckdaten Ihres Hauses ein und erfahren Sie in wenigen Minuten, welche Förderungen und Einsparungen für Sie möglich sind.

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2

Persönlich beraten lassen

Unsere zertifizierten Energieberater analysieren Ihre Immobilie vor Ort und erstellen einen individuellen Sanierungsfahrplan – kostenlos und unverbindlich.

3

Sanierung umsetzen & Förderung sichern

Wir begleiten Sie durch die gesamte Umsetzung – von der Antragstellung bis zur fertigen Sanierung. Sie profitieren, wir kümmern uns um den Rest.

Kesting Berater

Bereit für Ihr energieeffizientes Zuhause?

Unsere Experten beraten Sie individuell – für mehr Energieeffizienz, Wohnkomfort und nachhaltigen Einsparungen.

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Lieber per E-Mail? beratung@dachdecker-kesting.de

Alles Wichtige auf einen Blick

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Förderung und Finanzierung.

Ja – für verschiedene Gewerke. Für dieselbe Maßnahme dürfen die Programme nicht kombiniert werden.

Nein – wir übernehmen die Antragstellung. Wichtig: Der Antrag muss vor Beauftragung gestellt werden.

Zwischen 500 und 2.000 € – selbst förderfähig über den BEG Ergänzungskredit. Mit iSFP steigt der Fördersatz um 5 Prozentpunkte.

BAFA und KfW 261 gelten auch für Mietobjekte. §35c EStG gilt ausschließlich für selbstgenutzte Immobilien.

Nach Fertigstellung und Einreichung des Verwendungsnachweises – in der Regel innerhalb von 4–8 Wochen durch die BAFA.

Ja. Voraussetzung: mindestens 5 Jahre alt (BEG) bzw. 10 Jahre (§35c EStG). Ältere Gebäude profitieren oft am meisten.